AGBs




I. 
Vorbemerkung

Diese AGB ergänzen den mit dem Mitglied individuell geschlossenen Vertrag. Wir bitten unsere Mitglieder um Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze sollen wegen der damit verbundenen Gleichbehandlung für sämtliche Verträge gelten. Die AGB gelten nur insoweit, als nicht abweichende Regelungen individuell vereinbart worden sind.

 

II. Nutzungen und Leistungen

1. Dieser Vertrag gibt dem Benutzer das Recht, die vertraglich vereinbarten Leistungen und Einrichtungen des Sportpark HP innerhalb der Geschäftszeiten zu nutzen. Die Berechtigung des Mitgliedes wird durch Ausstellung eines Mitgliedsausweises dokumentiert. Hierfür zahlt das Mitglied eine Kaution, die bei Rückgabe des Ausweises zurückgezahlt wird.

2. Sämtliche in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen haben die selbe Laufzeit.

3. Geringfügige, insbesondere feiertags- oder saisonalbedingte, Einschränkungen der Öffnungszeiten und Benutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen unserer Mitglieder müssen wir uns vorbehalten. Sie werden in jedem Fall rechtzeitig angekündigt. Die Beitragspflicht wird dadurch nicht eingeschränkt.

 

III. Gesundheit und Verhinderung

1. Der Sportpark HP weist darauf hin, dass die Benutzung seiner Einrichtungen zu körperlichen Belastungen führt. Jedes Mitglied ist für seine Sport- und Belastungstauglichkeit selbst verantwortlich. Bei Zweifeln wird es selbständig ärztlichen Rat einholen. Liegen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, welche die Sport- und Belastungstauglichkeit einschränken, hat das Mitglied den Sportpark HP darüber unverzüglich zu informieren.

2. Wird durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen, dass das Mitglied auf nicht absehbare Zeit keine der angebotenen Leistungen aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch nehmen darf, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag bis zum 25. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats zu kündigen. In allen anderen Fällen, bei denen es sich nur um eine zeitlich begrenzte Verhinderung, mindestens 4 Wochen, handelt wie z.B. nachgewiesene Krankheit, Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr oder eine andere unverschuldete Verhinderung, besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis ruhend zu stellen, so dass für diesen Zeitraum der Mitgliedsbeitrag nicht zu entrichten ist. Auch für diesen Fall entfällt die Zahlungsverpflichtung erst für den Folgemonat, wenn die Verhinderung und Ruhestellung bis zum 25. eines Monats nachgewiesen und beantragt wird. Das ursprüngliche Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Ruhestellung.

3. Übrigens werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders mit Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) angeboten. 

4. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kündigung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

 

IV. Benutzungsentgelt

1. Das Benutzungsentgelt richtet sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Parteien unter Maßgabe von Ziffer IV. 4. dieser AGB nach den jeweils gültigen Beitragssätzen. Diese werden in Preislisten bekannt gegeben, welche Bestandteile dieses Vertrages sind. Sie sind auf Verlangen auszuhändigen. 

2. Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einer monatlichen Benutzungsgebühr und für Fitnessmitglieder zusätzlich aus einer einmaligen Anmeldungs- und Einweisungsgebühr. Die Benutzungsgebühr wird vorzugsweise monatlich per Lastschrift eingezogen. Ist eine monatliche Beitragszahlung vereinbart, ist der Monatsbeitrag spätestens am 5. Tage eines Monats fällig. Maßgeblich für die Zahlung ist der Eingang beim Sportpark HP Die Einweisungsgebühr für Fitnessmitglieder ist fällig bei Vertragsabschluss. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. 

3. Der Sportpark HP erhebt unabhängig von der Laufzeit eines Vertrages eine Trainerpauschale in Höhe von 5,00 Euro fällig jeweils am 1. Januar eines Jahres. 

4. Vertragslaufzeit und Beitrag sind aufeinander abgestimmt. Eine Beitragserhöhung während der Erstlaufzeit des Vertrages ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Sportpark HP berechtigt, das Benutzungsentgelt nach billigem Ermessen neu festzusetzen. Die monatliche Beitragserhöhung darf 5,00 Euro nicht übersteigen. Sie ist mindestens einen Monat zuvor anzukündigen. Nutzt das Mitglied Sondertarife (Aktionspreise, längere Vertragslaufzeiten, Partnertarife, o.ä.) und entfällt die diesem Tarif zugrunde liegende Privilegierung, ist der Sportpark HP darüber zu informieren. Der Sportpark HP ist in diesem Fall berechtigt, den Tarif nach Ablauf der jeweiligen vertraglichen Laufzeit an den üblichen Tarif anzupassen.

5. Die Benutzungsgebühr ist auch dann fällig, wenn der Benutzer die Einrichtung aus in seiner Person liegenden Gründen nicht beansprucht.

6. Bei einer Mehrwertssteuererhöhung wird die entsprechende Erhöhung direkt an den Benutzer weitergegeben. 

7. Sofern das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug gerät, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Mahn- und Stornokosten gehen zu Lasten des Mitglieds, wenn es diese schuldhaft verursacht hat. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden.

 

V. Haftung

1. Der Sportpark HP steht dafür ein, dass die Trainingseinrichtungen keine Mängel aufweisen, die den vertraglichen Gebrauch beeinträchtigen und dass bei ordnungsgemäßer Benutzung keine über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Gefahren für den Benutzer ausgehen.

2. Die Haftung des Sportpark HP für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Sportpark HP haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden des Benutzers. Der Sportpark HP haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Sportpark HP oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen davon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Sportpark HP, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

3. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Mitglied den Anweisungen des Sportpark HP zuwider handelt oder die Einrichtungen des Sportpark HP vorsätzlich oder grob fahrlässig in vertragswidriger Weise benutzt. 

4. Das Mitglied haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 

5. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld wird keine Haftung übernommen.

 

VI. Vertragslaufzeit

1. Der Vertrag wird auf eine bestimmte Erstlaufzeit geschlossen, die das Mitglied im Rahmen der vom Sportpark HP angebotenen Laufzeiten und Tarife frei wählen kann. Die Vertragsdauer hat Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrages.

2. Vertragsbeginn ist jeweils der 1. eines Monats. Wird ein Vertrag während des laufenden Monats abgeschlossen, ist Vertragsbeginn der 1. des Folgemonats. Für den laufenden Monat wird ein Teilbetrag fällig, der tagesgenau berechnet ist und mit der 1. Abbuchung eingezogen wird. 

3. Das Mitglied hat die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft. D.h., der Vertrag kann auf eine vom Mitglied zu bestimmende Zeitdauer (mindestens einen Monat) kostenpflichtig (12,90 Euro / Monat) ausgesetzt werden. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Aussetzung. 

4. Kündigt das Mitglied bei einem Vertragsverhältnis von 7 oder 12 Monaten nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit, verlängert es sich jeweils um die Erstlaufzeit um 7 bzw. 12 Monate. Bei 18- oder 24-Monatsverträgen verlängert sich die Laufzeit bei nicht fristgerechter Kündigung um 12 Monate. Eine Verlängerung um einen Zeitraum, der länger ist als die Erstlaufzeit, ist ausgeschlossen. 

5. Wird das Vertragsverhältnis bei einem 3-Monatsvertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert es sich um einen weiteren Monat.

6. Bei Wohnungswechsel im Umkreis von 25 km (amtliche Bescheinigung erforderlich) kann das Mitglied grundsätzlich den Vertrag fristlos und ohne Differenzausgleich kündigen. 

7. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

VII. Schlussbestimmungen

1. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten, dies gilt insbesondere für Änderungen seiner Anschrift oder Bankverbindung, dem Sportpark HP unverzüglich mitzuteilen. 

2. Der Sportpark HP ist berechtigt, die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder für die Dauer der Mitgliedschaft zu speichern. 

3. Soweit der Sportpark HP eine Clubordnung und Platzordnung veröffentlicht, wird diese Bestandteil dieses Vertrages. 

4. Der Sportpark HP ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Mitglied sich trotz Ermahnung nicht sportlich fair verhält, den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren. 

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine Wirksame ersetzen, welche dem wirtschaftl. Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

 

VIII. After School Workout (ASW)

1. Für Mitglieder, die einen ASW-Vertrag abgeschlossen haben, gelten verminderte Öffnungszeiten (Mo-Sa von 12-17 Uhr)

2. ASW-Mitgliedern ist die Benutzung des Wellnessbereichs untersagt.

3. Das ASW-Mitglied hat die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft. D.h., der Vertrag kann auf eine vom Mitglied zu bestimmende Zeitdauer (mindestens einen Monat) kostenpflichtig (6,90 Euro / Monat) ausgesetzt werden. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Aussetzung. 

 

IX. Tennisclub

1. Für Tennisclub Mitglieder gilt die Platzordnung.